18.04.2011
09:14

Start zu neuer Serie: Arbeitsrecht

Mittlerweile finden sich bereits viele rechtliche Infos hier im Blog, die für Gründer und Jungunternehmer nützlich sein können.

Was bisher allerdings noch relativ wenig angesprochen wurde, ist das Arbeitsrecht. Da aber viele Gründer vom Start weg Mitarbeiter beschäftigen, bzw. später planen welche einzustellen, starte ich hiermit eine Serie, die wichtiges Grundwissen zum Arbeitsrecht enthält.

 

 

Darum geht´s im Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht dient vor allem dazu, den in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehenden Mitarbeiter zu schützen. Deshalb enthält das Arbeitsrecht eine Vielzahl von Normen, die für den Mitarbeiter günstig und für den Arbeitgeber eher ungünstig sind. Vor allen Dingen regelt das Arbeitsrecht eine Vielzahl von Ansprüchen des Mitarbeiters und umgekehrt eine Vielzahl von Pflichten des Arbeitgebers.

 

Wenn das Arbeitsrecht den Mitarbeiter schon so begünstigt, dann sollten Sie als Arbeitgeber zumindest eine Ahnung davon haben, um so auch jene Rechte, die Ihnen noch verbleiben, nützen zu können und vor allem um keine schwerwiegenden und teuren Fehler zu begehen.

 

Sollten Sie sich als Gründer bzw. Unternehmer im Arbeitsrecht überhaupt nicht auskennen, dann besteht nämlich die Gefahr, dass Sie gesetzliche Regelungen (wie z.B. zu den Arbeitszeitaufzeichnungen oder zur Anmeldung von Mitarbeitern bei der Gebietskrankenkasse) nicht einhalten und deswegen Strafe zahlen müssen.

 

Andererseits kann es auch vorkommen, dass einzelne Mitarbeiter sehr gut über ihre Ansprüche und Rechte bescheid wissen und diesen Umstand zu ihrem Vorteil ausnutzen. Wenn Sie als Arbeitgeber in diesem Fall keine Ahnung vom Arbeitsrecht haben, dann sind Sie hilflos ausgeliefert.

 

 

Die Inhalte der Serie

 

In den nächsten Wochen werde ich folgende Dinge zum Thema Arbeitsrecht ansprechen:

 

Formen der Beschäftigung

a)      Arbeitsvertrag

b)      Freier Dienstvertrag

c)      Werkvertrag

 

Arten von Arbeitsverhältnissen

a)      Arbeiter und Angestellte

b)      Fallweise Beschäftigte

c)      Geringfügig Beschäftigte

d)      Probedienstverhältnisse

e)      Befristete Dienstverhältnisse

f)        Ferialpraktikanten und Ferialarbeiter

g)      Begünstigt behinderte Dienstnehmer

h)      Lehrlinge

 

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

a)      Das Bewerbungsgespräch

b)      Dienstzettel und Dienstvertrag

c)      Meldung von Arbeitsverhältnissen

d)      Die Einstufung im Kollektivvertrag

 

Während des Arbeitsverhältnisses

a)      Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis

b)      Die Arbeitszeit

c)      Das Arbeitsentgelt

d)      Krankheit

e)      Urlaub

f)        Sonstige Dienstverhinderungen

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

a)      Beendigungsarten

b)      Kündigungs- und Entlassungsschutz

c)      Ansprüche aus der Beendigung

 

 

Ebenfalls interessant:

 

Übersicht zur Serie „Recht der Unternehmensgründung“

 

Gedanken zur Mitarbeiterführung

 

 

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