25.03.2011
10:34

Umsatzsteuer: Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld

Beim Entstehen der Umsatzsteuerschuld unterscheidet man zwischen der Sollbesteuerung und der Istbesteuerung.

Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld grundsätzlich am Monatsende der ausgeführten Lieferung oder Leistung. Wurde die Rechnung nicht gleich im Monat der Lieferung bzw. Leistung ausgestellt, dann verschiebt sich die Umsatzsteuerschuld um einen Monat.

Bei der Istbesteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld hingegen erst am Ende des Monats der Zahlung.

 

Gezahlt werden muss die Umsatzsteuer sowohl bei Sollbesteuerung als auch im Falle der Istbesteuerung immer spätestens einen Monat und 15 Tage nach dem Ende des Monats (bei einem Vorjahresumsatz von mehr als 100.000 Euro) bzw. des Quartals (bei einem Vorjahresumsatz von weniger als 100.000 Euro), in dem die Umsatzsteuerschuld entstanden ist.

 

 

Sollbesteuerung im Falle der Buchführungspflicht

 

Zur Sollbesteuerung verpflichtet sind Sie immer dann, wenn Sie buchführungspflichtig sind, also Ihren Gewinn nach § 5 des Einkommenssteuergesetzes ermitteln. Bei Ermittlung des Gewinnes mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und bei freiwilliger doppelter Buchführung gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes sind Sie nur zur Istbesteuerung verpflichtet. Sie können allerdings freiwillig zur Sollbesteuerung optieren.

 

Näheres zur steuerlichen Gewinnermittlung erfahren Sie hier:

 

Doch Achtung: Bei bestimmten Berufsgruppen wie z.B. bei Architekten sind Sie selbst dann Istbesteuerer, wenn Sie Ihren Gewinn gemäß § 5 EStG ermitteln!

 

Besonderheit: Bei Anzahlungen besteht auch für Sollbesteuerer zwingend die Istbesteuerung!

 

 

Der Vorteil der Istbesteuerung

 

Der Vorteil der Istbesteuerung ist, dass die Umsatzsteuer nicht vorfinanziert werden muss. Immerhin ist es möglich, dass Sie zwar die Rechnung schon gestellt haben, der Empfänger jedoch noch nicht gezahlt hat – obwohl der Rechnungsbetrag schon längst fällig wäre. Sind Sie in diesem Fall Sollbesteuerer, dann müssen Sie die Umsatzsteuer bereits abführen, obwohl Sie noch keine Zahlungseingänge zu verbuchen haben.

 

 

Ebenfalls interessant:

 

Grundwissen zur Umsatzsteuer

 

Umsatzsteuersätze in Österreich

 

 

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