18.03.2011
09:05

Die Umsatzsteuersätze in Österreich

Grundsätzlich beträgt der Umsatzsteuersatz 20% in Österreich. Doch gibt es hiervon Ausnahmen. Neben 20%-igen Umsätzen gibt es nämlich noch 10- und 12%-ige Umsätze.

Für manche Gebiete in Vorarlberg und Tirol, die nahe Deutschland gelegen sind, gibt es sogar eine 19%-ige Umsatzsteuer.

 

Dem Umsatzsteuersatz von 10 % unterliegen z.B. (die vollständige Liste können Sie im Paragraph 10 des Umsatzsteuergesetzes nachlesen):

  • Nahrungsmittel
  • Bücher
  • Zeitschriften
  • Holz
  • Pflanzen
  • Tiere & Tierzucht
  • Wohnungsvermietung
  • Personenbeförderung im Inland
  • Müll- und Abwasserbeseitigung
  • Theater- und Filmvorführungen
  • Schwimmbäder

 

Dem Umsatzsteuersatz von 12 % unterliegen:

  • Lieferung von Wein, der innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes im Inland erzeugt wurde
  • Umsatzerbringung eines Land- und Forstwirtes an einen Unternehmer für dessen Unternehmen (z.B. Gemüse für Gasthaus – die Lieferung an Private wäre mit 10% Umsatzsteuer belegt)

 

Dem Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen (für alle Produkte und Leistungen, die normalerweise der 20%-igen Umsatzsteuer unterliegen):

  • Die Gemeinde Jungholz in Tirol
  • Die Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg 

 

Alle anderen Umsätze im Inland unterliegen der 20%-igen Umsatzsteuer – sofern diese steuerbar und steuerpflichtig sind. Der Umsatzsteuersatz von 20 % kommt immer dann zur Anwendung, wenn nicht Sondervorschriften zur Steuerbefreiung bzw. zur Steuerermäßigung in Betracht kommen.

 

Achtung: Wird in einer Rechnung ein zu hoher Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen, dann schuldet man diesen Steuerbetrag! Wenn Sie also 20 Prozent für eine Leistung ausweisen, auf die der ermäßigte Satz von 10 Prozent anzuwenden wäre, dann schulden Sie dem Finanzamt trotzdem 20 Prozent an Umsatzsteuer. Zumindest solange, bis die entsprechende Rechnung berichtigt wurde.

 

 

Ebenfalls interessant:

 

Befreiungen von der Umsatzsteuer

 

Der Vorsteuerabzug

 

 

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