Offenlegung von Jahresabschlüssen: Neue Zwangsstrafe bei Verspätung

Ab 1.3.2011 verhängt das Firmenbuch automatisch eine Zwangsstrafe von mindestens € 700 bei Überschreiten der 9-monatigen Einreichfrist. Bei Verspätung um weitere zwei Monate wird diese Strafe noch einmal verhängt. Unter Umständen trifft Sie sogar eine noch höhere Strafe (nämlich bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften).

 

Bisher war es so, dass die Verhängung einer Zwangsstrafe zuerst einmal angedroht werden musste. Nunmehr soll die Zwangsstrafe sofort verhängt werden. Die Mindeststrafe von € 700 ist dabei im Zweimonatsrhytmus zu verhängen und beträgt bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften das Dreifache und bei großen Kapitalgesellschaften gar das Sechsfache.

 

Die Zwangsstrafen werden ab dem 1.3.2011 verhängt. Bis 28. Februar sollte demnach die Offenlegung alter Jahresabschlüsse nachgeholt werden.

 

 

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