Die Vorsorgevollmacht

Im heutigen (letzten) Teil zur Gastartikelserie „Vorsorgemanagement für Selbständige und Existenzgründer“ wird kurz auf die Vorsorgevollmacht als mögliche Absicherung für Selbständige eingegangen.

 

 

Grundwissen zur Vorsorgevollmacht

 

Als Existenzgründer sollten sie sich von Beginn weg überlegen, wer für Sie, für Ihr Unternehmen, welche Handlungen setzen soll oder darf, wenn Sie kurzfristig oder vor allem länger ausfallen. Das beginnt bei der Erteilung einer Zeichnungsberechtigung am Geschäftskonto und geht bis zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht für die verschiedensten Bereiche.

 

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die dann wirksam wird oder werden soll, wenn der Vollmachtgeber seine Geschäftsfähigkeit, seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder seine Äußerungsfähigkeit verliert.

 

Die Angelegenheiten, zu deren Besorgung die Vollmacht erteilt wird, müssen bestimmt angeführt werden. Der Bevollmächtigte darf nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung zu einer Krankenanstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung stehen, in der sich der Vollmachtgeber aufhält oder von der dieser betreut wird.

 

Eine Vorsorgevollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Es müssen also bestimmte Formvorschriften laut Gesetz eingehalten werden. Die Beratung durch einen Anwalt ist daher hier unbedingt notwendig.

 

Wenn die Vorsorgevollmacht auch Einwilligungen in medizinische Behandlungen, Entscheidungen über dauerhafte Änderungen des Wohnortes, sowie die Besorgung von Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, umfassen soll, so muss sie unter ausdrücklicher Bezeichnung dieser Angelegenheiten vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder bei Gericht errichtet werden.

 

Der Bevollmächtigte hat bei Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten dem Willen des Vollmachtgebers, wie er in dem Bevollmächtigungsvertrag zum Ausdruck gebracht wird, zu entsprechen.

 

Diese Vorsorgevollmacht hat insbesondere folgende Punkte zu enthalten:

 

  • Vollmachtgeber und Bevollmächtigte(r)
  • Wirksamwerden der Vollmacht
  • Aufwandsersatz, Entgelt und Rechnungslegung
  • Untervollmacht erlaubt oder nicht
  • Hinweis auf eventuelle Patientenverfügung
  • Sachwalterverfügung
  • Umfang der Vorsorgevollmacht: z.B.
    • Vertretung vor Behörden,
    • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten,
    • Gesundheitsangelegenheiten,
    • Vermögensangelegenheiten samt Bankangelegenheiten,
    • abgabenrechtliche Angelegenheiten, usw.
  • Besondere Anordnungen (was darf der Bevollmächtigte nicht)
  • Unterfertigung und Bekräftigung (vor Zeugen, Rechtsanwalt, Notar, Gericht).

 

 

Ebenfalls interessant:

 

Serienübersicht zum Vorsorgemanagement

 

Voriger Teil: Belastungs- und Veräußerungsverbot, Wohnrecht

 

 

Über den Autor

 

Alfred Grünstäudl, MAS, MBA ist selbständiger Steuerberater und Vermögensberater in Zwettl (NÖ). Nähere Informationen zum Tätigkeitsbereich und Leistungsangebot erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

www.wennsiesichmehrerwarten.at

www.finanz-consult.at

 

 

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