Kranken-/Taggeldversicherung im GSVG und Höherversicherung in der Unfallversicherung nach GSVG

Heute geht es in der Gastartikelserie „Vorsorgemanagement für Selbständige und Existenzgründer“ um weitere gesetzliche Vorsorgemöglichkeiten, nämlich um die Kranken- und Taggeldversicherung im GSVG sowie um die Höherversicherung in der Unfallversicherung des GSVG.

 

 

Kranken- und Taggeldversicherung im GSVG

 

Im Bereich der Krankenversicherung gibt es eine freiwillige Zusatzversicherung mit folgenden Leistungen:

 

  • Krankengeld: gebührt bei häuslicher Pflege wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Taggeld: gebührt bei Spital-, Erholungs- oder Kuraufenthalt.

 

Diese Zusatzversicherung kann auch bei schlechtem Gesundheitszustand ohne Mehrkosten eingegangen werden. Für die Leistungen ist eine Wartezeit von 6 Monaten zu berücksichtigen, ausgenommen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalles.

 

Leistungen werden ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit, jedoch maximal für 26 Wochen gewährt. Eine Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen, eine ärztliche Bestätigung ist beizulegen (sodann sind Fortbestandsmeldungen alle 14 Tage notwendig).

 

Der Beitragssatz für diese Vorsorge beträgt derzeit 2,5 % der vorläufigen Beitragsgrundlage. Eine Nachbemessung bei höherer endgültiger Beitragsgrundlage erfolgt hier nicht. Die Mindestbeitragsgrundlage für Gewerbetreibende beträgt in den ersten 3 Jahren monatlich € 537,78 und ab dem 4. Jahr monatlich € 667,02.

 

Im Einzelfall muss geprüft werden, was günstiger oder besser für sie ist, diese freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung.

 

Ein Beispiel:

Die monatliche Beitragsgrundlage beträgt angenommen € 1.000,00, daher entstehen monatliche Zusatzkosten von € 25,00. Das Krankengeld würde hier täglich € 20,00, ein Taggeld € 26,67 betragen.

 

 

Höherversicherung in der Unfallversicherung nach GSVG

 

Folgende Tabelle soll verdeutlichen, wie hoch der gesetzliche Unfallversicherungsbeitrag (Pflicht, zzgl. Stufe I, bzw. zzgl. Stufe II) ist und welche Leistungen (Versehrtenrente) daraus zu erwarten sind.

 

 

Unfall-

Pflichtversicherung

Stufe I

Stufe II

Beitrag p.a. (per 2011)

€ 98,40

Zusätzlich € 98,35

Zusätzlich € 147,74

Monatsrente 14 mal p.a. bei Erwerbsminderung

von 100 %

€ 1.258,18

€ 2.057,49

€ 2.463,05

von 50 %

€ 503,27

€ 823,00

€ 985,22

von 20 %

€ 167,76

€ 274,33

€ 328,41

Witwen-/Waisenrente

€ 251,64

€ 411,50

€ 492,61

 

Eine freiwillige Erhöhung der gesetzlichen Unfallversicherung erachten wir daher als empfehlenswert.

 

 

Ebenfalls interessant:

 

Serienübersicht: Vorsorgemanagement

 

Voriger Teil: Selbständigenvorsorge und Arbeitslosenversicherung für Selbständige

 

Nächster Teil: Vorsorge mittels Testament

 

 

Über den Autor:

 

Alfred Grünstäudl, MAS, MBA ist selbständiger Steuerberater und Vermögensberater in Zwettl (NÖ). Nähere Informationen zum Tätigkeitsbereich und zum Leistungsangebot erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

www.wennsiesichmehrerwarten.at

www.finanz-consult.at

 

 

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