Gesetzliche Vorsorgemöglichkeiten: Mitarbeiter-/Selbständigenvorsorge & Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Im heutigen Teil zur Gastartikelserie „Vorsorgemanagement für Selbständige und Existenzgründer“ widmen wir uns zwei gesetzlichen Vorsorgemöglichkeiten, nämlich der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge – auch Abfertigung neu genannt, sowie der im Jahr 2009 neu eingeführten Arbeitslosenversicherung für Selbständige.

 

 

Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge

 

Die „Abfertigung neu“ für alle Mitarbeiter eines Unternehmens gibt es schon seit 1.1.2003. Der Beitrag hiefür beträgt pro Monat und Mitarbeiter 1,53 % vom Bruttogehalt (bis zur Höchstbeitragsgrundlage).

 

Seit 1.1.2008 werden freie Dienstverhältnisse und Vorstände, sowie auch Selbständige und Freiberufler mit einbezogen. Alle, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach § 2 GSVG (alte und neue Selbständige) unterliegen, sind verpflichtend dabei.

 

Unwiderruflich hineinoptieren können zum Beispiel (innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der Pensionsversicherung):

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Apotheker
  • Land- und Forstwirte
  • Notare
  • Wirtschaftstreuhänder
  • Ziviltechniker (Architekten)

 

Die Beiträge werden grundsätzlich von der Sozialversicherungsanstalt eingehoben und an die gewählte Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgekasse zur Veranlagung abgeführt.

 

Anspruch auf Leistung aus einer diesbezüglichen Selbständigenvorsorge besteht grundsätzlich nach mindestens 2 Jahren

  • des Ruhens der Gewerbeberechtigung oder Erlöschen der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung oder
  • nach der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit und bei Vorliegen von mindestens 3 Einzahlungsjahren.

 

Unabhängig von diesen Voraussetzungen fällt die Leistung jedenfalls bei Antritt der gesetzlichen Pension oder 5 Jahre nach Ende der letzten Beitragspflicht an. Bei Tod des Versicherten wird die Leistung an nahe Angehörige ausgezahlt, ansonsten fällt sie in die Verlassenschaft.

 

Beiträge für die Selbständigenvorsorge sind als Betriebsausgabe absetzbar. Die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Im Falle einer Einmalauszahlung wird der gesamte Auszahlungsbetrag lediglich mit 6 % besteuert. Bei einer laufenden Auszahlung, der so genannten Rentenoption, ist die Auszahlung steuerfrei.

 

 

Arbeitslosenversicherung für Selbständige

 

Mit 1.1.2009 ist das neue Modell für die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Kraft getreten. Berechtigt dafür sind alle gewerblich Selbständigen, die nach dem GSVG pensionsversichert sind, alle Freiberufler, die nach dem FSVG versichert sind, sowie selbständige Rechtsanwälte und Ziviltechniker (Architekten). Ein freiwilliger Beitritt muss binnen 6 Monaten erklärt werden.

 

Der Kostenbeitrag hiefür beträgt 6 % von wahlweise 25 %, 50 % oder 75 % der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage (im Jahr 2011 beträgt diese € 58.800).

 

Die Monatsbeiträge betragen daher derzeit

Stufe 1 mtl. € 73,50

Stufe 2 mtl. € 147,00

Stufe 3 mtl. € 220,50

 

Davon abhängig ist dann natürlich auch die Höhe des Arbeitslosengeldes, dieses liegt derzeit bei

Stufe 1 tgl. € 19,72

Stufe 2 tgl. € 31,42

Stufe 3 tgl. € 43,18

 

Unter gewissen Voraussetzungen ist aus einer früheren Arbeitslosenversicherung bereits ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung ein gewisser Schutz gegeben, z.B. wer schon vor dem 1.1.2009 sowohl arbeitslosenversichert (mit Anwartschaft auf Arbeitslosengeld) als auch selbständig tätig war. Hier muss sich der Selbständige dann überlegen, ob dies für ihn ausreichend ist, oder ob ein Beitritt doch sinnvoll wäre.

 

Nähere Details zum Arbeitslosengeld und zur Notstandshilfe sind im Internet unter www.ams.at zu finden.

 

 

Ebenfalls interessant:

 

Serienübersicht zum Vorsorgemanagement

 

Voriger Teil: Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Ablebensrisikoversicherung

 

Nächster Teil: Kranken-/Taggeldversicherung und Höherversicherung in der Unfallversicherung

 

 

Über den Autor

 

Alfred Grünstäudl, MAS, MBA ist selbständiger Steuerberater und Vermögensberater in Zwettl (NÖ). Nähere Informationen zum Tätigkeitsbereich und Leistungsangebot erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

www.wennsiesichmehrerwarten.at

www.finanz-consult.at

 

 

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