Vorsorge durch private Versicherungen: Betriebshaftpflichtversicherung

Einige Risiken können sinnvollerweise nur durch den Abschluss privater Versicherungen vermieden werden, wobei hier zwischen Existenz bedrohenden Risiken, Risiken die die Existenz finanziell sehr stark belasten und Risiken die man versichern kann, die aber nicht Existenz gefährdend sind, zu unterscheiden ist.

Vor allem sollte darauf geachtet werden, dass einerseits alle wichtigen Risiken wirklich abgedeckt sind (und zwar auch in der optimalen Höhe), andererseits aber auch unnötige Versicherungen nicht abgeschlossen werden, die ansonsten nämlich nur unnötige Kosten verursachen würden.

Eine der möglichen und sinnvollen Versicherungen ist die Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Schadenersatzversicherung gegen gesetzlich begründete Haftpflichtforderungen und daher besonders wichtig. Im Schadensfall (gemeint sind sowohl Personen- als auch Sachschäden) übernimmt das Versicherungsunternehmen die Prüfung der Haftungsfrage und wehrt einerseits unbegründete Forderungen ab und bezahlt andererseits, falls eine Forderung begründet war und das Unternehmen zur Leistung eines Schadenersatzes gezwungen wird.

 

 

Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

 

Vier Risikobereiche sind hierbei zu unterscheiden:

 

  • Betriebsrisiko: Schäden durch die betriebliche Tätigkeit
  • Anlagenrisiko: Schäden durch betriebliche Anlagen (z.B. Arbeitsgeräte, Baugeräte …)
  • Produkthaftpflichtrisiko: Schäden durch hergestellte, mangelhafte Produkte
  • Arbeitsunfallsrisiko: Deckung für Regress des Sozialversicherungsträgers

 

Die Haftpflichtversicherung deckt nicht das unternehmerische Risiko selbst ab, daher sind zum Beispiel nicht versichert

 

  • Ansprüche aus Gewährleistungen für Mängel
  • Ansprüche aus unvermeidbaren Schäden
  • Ansprüche aus vertraglich begründeten, nicht gesetzlichen Haftungen
  • Schäden wegen bewussten Zuwiderhandelns gegen Vorschriften

 

 

Deckungserweiterungen

 

Der in den Basisbedingungen vorgesehene Standardversicherungsschutz muss durch individuelle Vereinbarungen entsprechend der Risikosituation des zu versichernden Betriebes erweitert, also angepasst werden, um wirklich bedarfsgerechten Versicherungsschutz sicherzustellen.

 

Die wichtigsten zu beantragenden Deckungserweiterungen für die im Normalfall kein Versicherungsschutz gegeben ist, sind in der Praxis vor allem:

 

  • Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden (= wenn die Tätigkeit bewusst und gewollt erfolgt; z.B. bei Schweißarbeiten wird Holz im Rohr vergessen, das wäre kein Tätigkeitsschaden, weil dies nicht bewusst oder gewollt erfolgt ist)
  • Allmählichkeitsschäden (nicht allmählich ist z.B. wenn ein Estrich nicht ausgetrocknet ist und der Boden gleich verlegt wird – hier entsteht nämlich die Schadensursache plötzlich, der Folgeschaden allmählich)
  • Be- und Entladeschäden (fremdes Kfz wird beim Beladen beschädigt)
  • Umweltsachschäden
  • Auslandsschäden (bei Montagearbeiten kommt es zu Schaden im Ausland)
  • Schäden an in Verwahrung genommenen Sachen (z.B. ein Tischler übernimmt fremde Möbel zur Bearbeitung)
  • reine Vermögensschäden (z.B. Datenrekonstruktion bei EDV Anlagen wegen Stromausfall durch unsachgemäße Elektro-Installationsarbeiten)
  • Mietsachschäden

 

 

Ebenfalls interessant:

 

Serienübersicht zum Vorsorgemanagement

 

Nächster Teil: Berufshaftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherung

 

 

Über den Autor

 

Alfred Grünstäudl, MAS, MBA ist selbständiger Steuerberater und Vermögensberater in Zwettl (NÖ). Nähere Informationen zum Tätigkeitsbereich und Leistungsangebot erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

www.wennsiesichmehrerwarten.at

www.finanz-consult.at

 

 

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