Gründerlexikon: Körperschaftssteuer

Der Körperschaftssteuer unterliegen alle Kapitalgesellschaften in Österreich. Dazu zählen vor allem die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und auch die AG (Aktiengesellschaft).

Das besondere an Kapitalgesellschaften ist, dass diese selbst als eigenständige Rechtsträger der Besteuerung unterliegen und nicht etwa die einzelnen Gesellschafter wie z.B. bei der OG (Offene Gesellschaft) und bei der KG (Kommanditgesellschaft).

 

 

Höhe der Körperschaftssteuer

 

Anders als bei der Einkommensteuer ist der Prozentsatz an Körperschaftssteuer immer fix – und zwar unabhängig von der Höhe des Gewinnes. Die Körperschaftssteuer beträgt nämlich immer 25 Prozent.

 

Wird der Gewinn nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, dann bleibt es auch bei diesen 25 Prozent an Steuerbelastung. Wird der Gewinn jedoch an die Gesellschafter ausgeschüttet, dann müssen die einzelnen Gesellschafter davon noch einmal 25 Prozent an Kapitalertragssteuer zahlen. Dies ergibt unterm Strich eine Gesamtsteuerbelastung von 43,75 Prozent.

 

 

Die Mindestkörperschaftssteuer

 

Sollte in einem Jahr einmal nicht ein Gewinn sondern ein Verlust erwirtschaftet worden sein, ist dennoch Körperschaftssteuer zu bezahlen. Die Mindestkörperschaftssteuer beträgt dann 5 Prozent des Mindeststammkapitals. Da bei der GmbH ein Mindeststammkapital von € 35.000 vorgesehen ist, beträgt somit die jährliche Mindestkörperschaftssteuer € 1.750.

 

Im ersten Jahr – in welchem natürlich häufig mit Anfangsverlusten zu rechnen sein wird – beträgt die Mindestkörperschaftssteuer jedoch nur € 1.092 statt € 1. 750.

 

 

Rechtsformwahl und Steuern

 

Sehr häufig wird die „optimale“ Rechtsform vor allem aus steuerlichen Überlegungen heraus gewählt. Grundsätzlich gilt dabei, dass bei hohen Gewinnen eher die GmbH und bei niedrigen Gewinnen eher das Einzelunternehmen bzw. die Personengesellschaft günstiger sind.

 

Doch durch häufige Änderungen in der Steuergesetzgebung würde ich von einer Rechtsformwahl allein aus steuerlichen Überlegungen heraus eher abraten. Durch die Einführung des 13-prozentigen Gewinnfreibetrages sind überdies die Unterschiede auch bei höheren Gewinnen immer kleiner geworden.

 

 

Ebenfalls interessant:

 

Gründerlexikon: Rechtsform

 

Die GmbH

 

 

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