Gründerlexikon: Einkommensteuer

Der Einkommensteuer unterliegen alle natürlichen Personen in Österreich. Lediglich Körperschaften wie die GmbH und die AG unterliegen nicht der Einkommens-, sondern der so genannten Körperschaftssteuer.

Personengesellschaften wie die OG und die KG sind keine Körperschaften. Hier unterliegt nicht die Gesellschaft selbst der Besteuerung, sondern nur die einzelnen Gesellschafter. Diese unterliegen dann entweder der Körperschaftssteuer (als GmbH oder AG) oder aber der Einkommensteuer (als natürliche Person).

Natürliche Personen, die nicht selbständig sind, sondern in einem fixen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, zahlen Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist aber nicht eine eigene Steuerart sondern eine besondere Form der Einkommensteuer.

 

 

Erhebungsformen der Einkommensteuer

 

Veranlagung: Die grundsätzliche Erhebungsform der Einkommensteuer ist die Veranlagung. Dabei wird aufgrund der vom Steuerpflichtigen eingebrachten Steuererklärung das Einkommen festgestellt und in weiterer Folge die Einkommensteuer festgesetzt. Auf Basis dieser Festsetzung muss der Steuerpflichtige sogar für das Folgejahr vierteljährliche Vorauszahlungen leisten.

 

Laufender Steuerabzug: Neben der Veranlagung gibt es aber auch noch den Steuerabzug. Bei nichtselbständigen Einkünften geschieht dies in Form der Lohnsteuer, bei Kapitalerträgen in Form der 25%-igen Kapitalertragssteuer und durch einen besonderen Steuerabzug bei bestimmten Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger (wie z.B. bei Gagen ausländischer Musiker und Sportler).

 

 

Ermittlung der Einkommensteuer

 

Besteuert wird bei der Einkommensteuer immer das Einkommen, das Sie innerhalb eines Kalenderjahres bezogen haben. Sollten Sie bei Ihrem Unternehmen ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, dann zählt das Unternehmensergebnis zu jenem Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

 

Bei der Ermittlung der Einkommensteuer sind zuerst einmal alle Einkünfte aufzuaddieren und mit eventuellen Verlusten aus einzelnen Einkunftsarten zu saldieren (allerdings mit Ausnahmen). Von diesen Einkünften werden dann so genannte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Beides sind Ausgaben, die nur durch gesetzliche Anordnung abzugsfähig sind, da sie eigentlich Privatausgaben darstellen (z.B. Aufwendungen zur Wohnraumschaffung, Kirchenbeiträge und Krankheitskosten).

 

Auf diesen Saldo (= Einkommen) wird dann der Einkommensteuertarif angewandt. Eventuell werden jetzt noch diverse Absetzbeträge, sowie bereits einbehaltene Lohn- und Kapitalertragssteuern und bereits geleistete Einkommensteuervorauszahlungen abgezogen. Was dann übrigbleibt ist entweder eine noch zu zahlende Einkommensteuerzahllast oder aber eine Einkommensteuergutschrift.

 

 

Der Einkommensteuertarif

 

In Österreich haben wir einen progressiv ansteigenden Einkommensteuertarif. Dies bedeutet, dass Personen mit höherem Einkommen nicht nur absolut mehr Steuern zahlen, sondern dass man bei höherem Einkommen sogar prozentuell mehr Steuern zahlen muss.

 

Bis zu einem Einkommen von € 11.000 beträgt die Einkommensteuer derzeit 0 Prozent. Für Einkommensteile über € 60.000 beträgt der Steuersatz immer 50 Prozent. Zwischen € 11.000 und € 60.000 ist die Einkommensteuer wie folgt zu berechnen:

 

 

Einkommen

Einkommensteuer in Euro

von € 11.000 bis € 25.000

(Einkommen – 11.000)/14.000*5.110

von € 25.000 bis € 60.000

(Einkommen – 25.000)/35.000*15.125 + 5.110

über € 60.000

(Einkommen – 60.000)*0,5 + 20.235

 

 

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