Recht der Unternehmensgründung: Darlehen und Kredit

Das Darlehen kommt durch übereinstimmende Willenserklärung und durch Zuzählung des Darlehensbetrages – in der Regel durch die Bank – zustande. Der Darlehensnehmer – also sie als Unternehmer – werden in der Folge Eigentümer der Darlehenssumme, über die Sie nun nach Belieben verfügen können.

 

Natürlich tragen Sie dann auch die Gefahr des Unterganges bzw. Verlustes. Der Darlehensgeber wiederum trägt das Risiko der Illiquidität des Darlehensnehmers.

 

 

 

Unterschied zwischen Darlehen und Kredit

 

Der Unterschied zum Kredit besteht nun darin, dass der Darlehensvertrag erst bei tatsächlicher Überweisung der Darlehenssumme zustande kommt. Der Kredit kommt jedoch bereits dann zustande, wenn sich der Kreditgeber dazu verpflichtet, dem Kreditnehmer auf sein Verlangen einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Eine solche Rahmenvereinbarung ist daher ein Kredit und kein Darlehen.

 

In der Praxis kommen bei Unternehmensfinanzierungen das Darlehen - bzw. im allgemeinen Sprachgebrauch auch Abstattungskredit genannt - und der Kontokorrentkredit vor. Der Abstattungskredit ist eigentllich ein Darlehen, das nur einmal ausgenutzt werden kann und danach in Raten zurückzuzahlen ist. Üblicherweise wird der Abstattungskredit zur Finanzierung von Investitionen verwendet. Der Kontokorrentkredit hingegen ist ein Kredit, der, einmal eingeräumt, immer wieder bis zu einem vorher vereinbarten Ausmaß ausgenützt werden kann. Üblicherweise wird der Kontokorrentkredit zur Finanzierung von Betriebsmitteln verwendet.

 

Die Dauer der Darlehens- bzw. Kreditgewährung richtet sich grundsätzlich nach der Vereinbarung im Darlehens-/Kreditvertrag. Beim verzinslichen Darlehen/Kredit ist die vereinbarte Zahlungszeit für beide Teile verbindlich. Sie als Unternehmer können deshalb gegen den Willen der Bank die Darlehens-/Kreditsumme nicht vorzeitig zurückzahlen (hier bestehen nur Ausnahmen für Private gemäß Konsumentenschutzgesetz, nicht aber für Unternehmer).

 

Achtung: Bei Darlehens-/Kreditverträgen zwischen Unternehmern gilt, dass die Höhe der Zinsen frei vereinbart werden kann. Eine Höchstgrenze bildet hier nur der Wucher, also wenn der Zinssatz um mehr als 100% über dem üblichen Marktzinssatz liegt. Stellen Sie deshalb Vergleiche an!

 

 

Die Kreditvertragsgebühr

 

Anmerkung: Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Rechtslage vor dem 1.1.2011. Mit diesem Datum kam es nämlich zum Wegfall der Kreditvertragsgebühr in Österreich.

 

Für ein Darlehen bzw. einen Abstattungskredit – egal welcher Laufzeit – fällt eine gesetzliche Gebühr in Höhe von 0,8% der Darlehens-/Kreditsumme an. Zu zahlen ist diese Gebühr an das für Gebühren und Verkehrssteuern zuständige Finanzamt.

 

Bei Kontokorrentkrediten bis fünf Jahre Laufzeit beträgt die Gebühr 0,8%, bei längerfristigen Kontokorrentkrediten jedoch 1,5% der vereinbarten Kreditsumme.

 

Achtung: Die Gebühr fällt nur dann an, wenn eine Urkunde über das jeweilige Rechtsgeschäft errichtet wurde. Die Gebühr ist hierbei fällig für die im Vertrag vereinbarte Summe. Bei Kontokorrentkrediten wird daher oftmals nur ein bestimmter Rahmen im Vertrag vereinbart, der dann durch interne Vereinbarung ausgeweitet wird. Doch hierbei können sich Probleme ergeben. Ein solcher interner Rahmen verpflichtet nämlich die Bank nicht dazu, Ihnen wirklich in dieser Höhe Kredit zu gewähren – die Bank kann also diesen internen Rahmen jederzeit aufheben. Durch die Gebühr fallen demnach nicht nur Kosten für den Kreditnehmer an – es sind auch Rechte damit verbunden. Wird nämlich ein Kreditvertrag unterzeichnet, dann besteht ein Recht auf Kredit – die Bank kann dann nicht aus heiterem Himmel die gesamte offene Kreditsumme fällig stellen. Unter normalen Umständen wird sie dies zwar nicht tun, doch vor allem in schwierigen Zeiten – also gerade dann, wenn man einen höheren Kreditrahmen am dringendsten nötig hätte – kann einem so etwas durchaus passieren. Die Folge können dann schwerwiegende Liquiditätsengpässe sein.

 

 

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Übersicht zur Serie Recht der Unternehmensgründung

 

Voriger Teil: Grundlagen zum Kauf

 

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