Gründerlexikon: Unternehmensbewertung

Im Rahmen der Unternehmensbewertung wird der Wert eines Unternehmens bzw. von einzelnen Anteilen an einem Unternehmen ermittelt. Meist wird die Unternehmensbewertung im Zuge eines Unternehmenskaufs bzw. im Zuge einer familieninternen Betriebsnachfolge ermittelt.

 

Leider kann die Unternehmensbewertung nie gänzlich objektiv sein. Zu unterschiedlich sind einerseits die einzelnen Verfahren zur Unternehmensbewertung und natürlich auch die Bewerter selbst – sei dies nun ein unabhängiger Dritter, der Käufer oder der Verkäufer, etc. Jeder hat unterschiedliche Interessen und kommt daher meist auch zu unterschiedlichen Werten.

 

 

Anlässe für eine Unternehmensbewertung

 

Anlässe für eine Unternehmensbewertung gibt es viele. Die wichtigsten sind ganz sicher die folgenden:

 

  • Unternehmens- bzw. Anteilskauf
  • Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Anteilsbewertung im Zuge eines vertraglichen Aufgriffsrechtes
  • Betriebsnachfolge unter Auszahlung der übrigen Kinder
  • Aufteilung des Erbes

 

 

Verfahren zur Unternehmensbewertung

 

Im Rahmen der Unternehmensbewertung wird vor allem zwischen drei Gruppen von Bewertungsverfahren unterschieden, nämlich zwischen den Substanzwertverfahren, den Zukunftserfolgswertverfahren und den Multiplikatorverfahren.

 

Substanzwertverfahren

 

Beim Substanzwert wird unterschieden zwischen dem Wert bei Liquidation des Unternehmens und dem Wert bei Fortführung des Unternehmens.

 

Ein Liquidationswert wird nur in jenen Fällen ermittelt, indem die zukünftigen Gewinne bzw. Cashflows sehr gering ausfallen bzw. sogar negativ sein werden. Ist nämlich der Liquidationswert höher als der Zukunftserfolgswert bzw. als der Fortführungswert eines Unternehmens, dann stellt der Liquidationswert die Untergrenze für den Unternehmenswert dar. Schließlich könnten ja die Maschinen und Anlagen auch verkauft werden.

 

Der Fortführungswert spiegelt den Wert der Maschinen und Anlagen wieder, wenn das Unternehmen fortgeführt wird. Daher werden für die Ermittlung des Fortführungswertes die Wiederbeschaffungskosten herangezogen. Man fragt sich also als Bewerter, wieviel es am Markt kosten würde, ein Unternehmen mit identischen Maschinen und Anlagegüter, etc. neu aufzubauen.

 

In der Bewertungspraxis haben die Substanzwertverfahren klar an Bedeutung verloren. Irgendwie ist dies auch verständlich. Den Hauptwert eines Unternehmens macht ja seine Fähigkeit aus, Einnahmenüberschüsse zu erzielen und damit Geld zu verdienen. Maschinen und Einrichtungen sind nur Mittel zum Zweck und sagen nichts über die Fähigkeit eines Unternehmens aus, erfolgreich Geld am Markt zu verdienen.

 

Zukunftserfolgswertverfahren

 

Bei den Zukunftserfolgswertverfahren unterscheidet man das Ertragswertverfahren sowie das Discounted-Cashflow-Verfahren.

 

Beim Ertragswertverfahren werden voraussichtliche zukünftige Gewinne des Unternehmens auf den heutigen Tag abgezinst. Wichtig dabei ist natürlich, dass man zukünftige Gewinne halbwegs genau vorhersagen kann und dass man außerdem den richtigen Zinssatz zur Abzinsung wählt.

 

Der verwendet Zinssatz ist dabei der jährliche Ertrag, der sich beispielsweise aus dem Kauf des Unternehmens ergeben soll. Zur Berechnung dieses Zinssatzes geht man von einer üblichen Verzinsung für eine sichere Geldanlage aus (also vor allem z.B. österreichische oder deutsche Staatsanleihen). Dann wird noch eine zusätzliche Rendite für riskante Anlagen unter Berücksichtigung des Finanz- und Branchenrisikos des Unternehmens aufgeschlagen.

 

Beim Discounted-Cashflow-Verfahren hingegen werden voraussichtliche zukünftige Cashflows des Unternehmens auf den heutigen Tag abgezinst. Das Discounted-Cashflow-Verfahren wird vor allem zur Bewertung größerer Unternehmen und zur Bewertung von Kapitalgesellschaften herangezogen. Auch hier ist es wichtig, dass man einerseits zukünftige Cashflows halbwegs genau abschätzen kann und dass man andererseits den Abzinsungsfaktor richtig wählt.

 

Multiplikatorverfahren

 

Das Multiplikatorverfahren wird üblicherweise als Vergleichsverfahren zwischen Unternehmen derselben Branche angewendet. Beispielsweise lässt sich dadurch der eigene Gewinn mit dem Gewinn anderer Unternehmen der Branche im Verhältnis zum erzielten Kaufpreis dieser Unternehmen in Relation setzen.

 

Wurde für ähnliche Unternehmen der Branche das 10-fache vom Gewinn als Kaufpreis gezahlt, dann wird davon ausgegangen, dass auch das eigene Unternehmen genau das 10-fache vom Gewinn Wert ist. Problematisch daran ist natürlich, dass dadurch die Spezifika des jeweiligen Unternehmens nicht berücksichtigt werden.

 

 

Ebenfalls interessant:

 

Gründerlexikon: Cashflow

 

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