Wandern Österreichs Steuerhinterzieher künftig ins Gefängnis?

Künftig sollen Österreichs Unternehmer, die bewusst Steuern hinterziehen, härter bestraft werden. Finanzminister Pröll hat diesbezüglich eine „Jagd auf Steuersünder“ ausgerufen. Unter anderem soll es ein neues Gesetz geben, dass vor allem Freiheitsstrafen im Falle einer Steuerhinterziehung vorsieht.

 

 

Die Ausgangslage

 

Die Gründe liegen wohl auch auf der Hand. Die „Schattenwirtschaft“ in Österreich wächst und gedeiht und der Staat klagt aufgrund der Wirtschaftskrise über immer größere Einnahmeneinbußen und über immer größer werdende Budgetlöcher. Was liegt da näher als sich jenes Geld zu holen, das einem per Gesetz sowieso zustehen würde? Auch ich bin der Meinung, dass Steuerhinterziehung beileibe kein Kavaliersdelikt darstellen sollte.

 

Nur eines darf man dabei nicht vergessen: Wenn manche Unternehmer heutzutage steuerehrlich handeln wollen, dann ist dies für sie mitunter höchst benachteiligend, da die meisten anderen Unternehmer die Einnahmen verschleiern und somit die Leistungen viel billiger anbieten können. Man spart sich schließlich die Umsatzsteuer, die eigene Einkommensteuer und die Lohnnebenkosten der Mitarbeiter. Wen wundert es da noch, dass mit der Zeit jeder das Finanzamt prellt, da man ansonsten ja gar nicht mehr konkurrenzfähig sein könnte.

 

 

Geplante Änderungen

 

Diesem Treiben hofft man nun mit einem neuen Gesetz entgegenwirken zu können. Künftig soll ab einer Steuerhinterziehung von € 100.000 primär eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Zusätzlich dazu kann noch eine Geldstrafe bis zu zwei Millionen Euro drohen.

 

Neben dem Tatbestand der Steuerhinterziehung soll es auch den so genannten Abgabenbetrug geben. Darunter sollen vorsätzliche Finanzvergehen fallen, die sich durch eine besonders schwere kriminelle Energie auszeichnen. Im Falle eines solchen Abgabenbetruges winken Freiheitsstrafen von ein bis zehn Jahren und zusätzlich noch eine Geldstrafe von bis zu zwei Millionen Euro.

 

 

Bisherige Regelungen

 

Bei der jetzigen Regelung ist das Gericht nicht erst bei € 100.000 zuständig sondern bereits bei einer Verkürzung von Abgaben in Höhe € 75.000 (allerdings wäre dies wahrscheinlich die einzige Milderung im Vergleich zur bisherigen Regelung):

 

Abgabenhinterziehung

 

Der Abgabenhinterziehung macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer Wahrheits-, Offenlegungs- oder Anzeigepflicht eine Verkürzung von Abgaben erreicht. Umfasst von den strafbaren Handlungen sind hierbei sowohl ein Handeln als auch ein Unterlassen. In diesem Fall droht eine Geldstrafe bis zum zweifachen des hinterzogenen Betrages. Die Mindeststrafe beträgt 20% des hinterzogenen Betrages (natürlich versteht sich diese Strafe zusätzlich zum hinterzogenen Betrag).

 

Darüber hinaus ist zwar auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich, aber alles andere als üblich. Dies soll sich in Zukunft ändern, wenn es nach Finanzminister Pröll gehen soll.

 

Beachte: Vorsatz umfasst ein Wissen und ein Wollen der Verletzung von gesetzlichen Normen. Manchmal reicht für den Tatbestand der  Abgabenhinterziehung bereits bedingter Vorsatz (jedoch bspw. nicht bei den Umsatzsteuervorauszahlungen). Dieser bedingte Vorsatz ist bereits dann gegeben, wenn Sie es ernsthaft für möglich halten, gegen eine gesetzliche Norm zu verstoßen.

 

Beispiel: Sie haben die letzten Umsatzsteuervoranmeldungen nicht übermittelt und auch keine Umsatzsteuervorauszahlung geleistet. Handelten Sie wissentlich, dann liegt eine Abgabenhinterziehung vor. Handelten Sie allerdings nicht wissentlich (also bedingt vorsätzlich), dann kommt immer noch eine Finanzordnungswidrigkeit in Frage.

 

Abgabenverkürzung

 

Der Abgabenverkürzung macht sich schuldig, wer fahrlässig eine Abgabenverkürzung unter Verletzung einer Wahrheits-, Offenlegungs- oder Anzeigepflicht erreicht. In diesem Fall droht eine Geldstrafe bis zum einfachen des hinterzogenen Betrages. Die Mindeststrafe beträgt 10% des verkürzten Betrages.

 

Beachte: Fahrlässigkeit liegt bereits dann vor, wenn Sie als Unternehmer bei der Auswahl der Angestellten nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen und diese die steuerrechtlichen Angelegenheiten nicht korrekt erledigen. Außerdem sind Sie als Unternehmer sogar verpflichtet, die Mitarbeiter adäquat zu überwachen, um eine solche Abgabenverkürzung zu vermeiden. Beauftragen Sie jedoch einen Wirtschaftstreuhänder (bspw. einen Steuerberater) mit diesen Angelegenheiten, dann haften Sie nicht.

 

Finanzordnungswidrigkeit

 

Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig, wer Abgaben, die selbst zu berechnen sind, sowie Vorauszahlungen an Umsatzsteuer, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Keine Finanzordnungswidrigkeit liegt allerdings vor, wenn die Höhe der Abgaben bis spätestens dem fünften Tag nach Fälligkeit der Finanzbehörde mitgeteilt wurden.

 

Wurden diese mitgeteilt – auch wenn sie noch nicht bezahlt werden konnten – entsteht keine Strafe. Natürlich fallen in einem solchen Fall Zinsen an, doch dies ist in jedem Fall besser, als Strafe zu zahlen. Der Strafrahmen einer Finanzordnungswidrigkeit reicht bis zur Hälfte des verkürzten Betrages.

 

Überdies steigt bei Nichteinhaltung der Meldeverpflichtungen die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung durch das Finanzamt. Übermitteln Sie daher alle Ihre Erklärungen fristgerecht. Wenn Sie Zweifel haben, alle Meldeverpflichtungen überblicken zu können, da Sie damit bislang noch nie etwas zu tun hatten, dann betrauen Sie lieber einen Wirtschaftstreuhänder mit dieser Arbeit. Dieser wird sich dann um die fristgerechte Einhaltung aller Meldeverpflichtungen kümmern.

 

 

Meine Meinung dazu

 

Ich glaube, dass ein solches Gesetz gar nicht nötig wäre, da die bisherigen Strafrahmen zur Abschreckung eigentlich ausreichen müssten - sofern deren Einhaltung besser kontrolliert würde.

 

Meiner Meinung nach wäre es besser, Geld in die Ausbildung neuer Finanzamtsprüfer zu investieren statt ein neues Gesetz zu beschließen. Wenn das Personal nicht ausreicht um Steuerhinterziehungen aufzudecken, dann wird auch ein neues Gesetz nicht viel bringen. 

 

 

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