Gründerlexikon: Jahresabschluss

Die jährliche Erstellung eines Jahresabschlusses ist für all jene verpflichtend, die gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB) als Unternehmer gelten. Einen Jahresabschluss nach Unternehmensrecht haben daher alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z.B. die GmbH & Co. KG) sowie alle übrigen Unternehmen, die pro Jahr höhere Umsätze als € 700.000 erzielen, zu erstellen.

 

Bestandteile des Jahresabschlusses sind vor allem die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Kapitalgesellschaften haben darüber hinaus noch einen Anhang und unter Umständen einen Lagebericht zu erstellen und zum Firmenbuch einzureichen.

 

 

Unternehmensrecht vs. Steuerrecht

 

Auch wenn alle übrigen Unternehmen keinen Jahresabschluss nach dem Unternehmensrecht erstellen müssen, so haben diese dennoch ihren Gewinn zur Berechnung der Einkommensteuer zu berechnen. Diese Unternehmen haben nur eben keinen Jahresabschluss gemäß UGB zu erstellen. Es trifft sie lediglich die Verpflichtung nach dem Steuerrecht einen Jahresabschluss aufzustellen. Darauf werde ich aber in einem späteren Beitrag noch speziell eingehen.

 

Betroffen sind alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen jährlichen Umsatz von € 700.000 nicht erreichen sowie alle freiberuflich Tätigen. Freiberufler sind nämlich unabhängig von der Höhe ihres Jahresumsatzes nicht dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss nach dem Unternehmensrecht aufzustellen – sofern es sich dabei nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt. Kapitalgesellschaften müssen immer einen Jahresabschluss nach dem Unternehmensrecht aufstellen.

 

Zur Gewinnermittlung nach Unternehmens- und Steuerrecht siehe auch:

 

Gründerlexikon: Doppelte Buchführung

 

Gründerlexikon: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

 

 

Bilanz

 

Aktivseite:

  1. Anlagevermögen (das Vermögen, das längerfristig dem Unternehmen dienen soll)
    1. Immaterielle Vermögensgegenstände wie Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Firmenwert und Lizenzen
    2. Sachanlagen wie Grundstücke und Bauten, Anlagen, Maschinen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung
    3. Finanzanlagen wie Anteile, Beteiligungen und Wertpapiere
  2. Umlaufvermögen (das Vermögen, das zum Weiterverkauf bestimmt ist)
    1. Vorräte wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse
    2. Forderungen
    3. Wertpapiere und Anteile
    4. Kassenbestand, Schecks und Guthaben bei Banken
  3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (bereits bezahlte Aufwendungen, die erst das nächste Jahr betreffen)

 

Passivseite:

  1. Eigenkapital (jenes Kapital, das von den Gesellschaftern kommt bzw. von den erzielten und im Unternehmen gelassenen Gewinnen)
    1. Nennkapital (bei GmbH Stammkapital und bei AG Grundkapital genannt)
    2. Kapitalrücklagen (vom Gesellschafter aufgebracht)
    3. Gewinnrücklagen (durch im Unternehmen belassene Gewinne)
    4. Bilanzgewinn (der Gewinn des letzten Jahres, dieser findet sich im nächsten Jahr in den Gewinnrücklagen – sofern er im Unternehmen belassen wird)
  2. Investitionszuschüsse (Subventionen der öffentlichen Hand)
  3. Unversteuerte Rücklagen
  4. Rückstellungen (ungewisse bzw. in ihrer Höhe nicht feststehende Aufwendungen und Verbindlichkeiten)
  5. Verbindlichkeiten (z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten)
  6. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (bereits erhaltene Erlöse, die erst das nächste Jahr betreffen)

 

 

Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV)

 

  1. Umsatzerlöse
  2. Bestandsveränderungen (an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen)
  3. aktivierte Eigenleistungen
  4. sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwendungen
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. sonstige betriebliche Aufwendungen

=    Betriebsergebnis

  1. Zinserträge, Erträge aus Beteiligungen, etc.
  2. Zinsaufwendungen, Aufwendungen aus Beteiligungen, etc.

=    Finanzergebnis

=    Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

  1. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
  2. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

   Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

  1. Rücklagenbewegungen
  2. Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr

=    Bilanzgewinn / Bilanzverlust

 

 

Anhang

 

Im Anhang werden die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung detaillierter erläutert. Hier finden sich vor allem Details zur Bewertung und Details zu Posten des Jahresabschlusses, die einer weiteren Erläuterung bedürfen.

 

Außerdem finden sich im Anhang auch Verhältnisse, die nicht aus der Bilanz oder Gewinn-und-Verlust-Rechnung ersichtlich sind wie z.B. besondere Haftungsverhältnisse und Bürgschaften.

 

 

Lagebericht

 

Im Lagebericht (den im Übrigen kleine GmbHs nicht erstellen brauchen) finden sich Details zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens. Im Lagebericht werden auch die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten aufgeführt.

 

Darüber hinaus ist im Lagebericht einzugehen auf wichtige finanzielle Leistungsindikatoren und auf Vorgänge von besonderer Bedeutung, die erst nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind. Auch ist die voraussichtliche zukünftige Entwicklung des Unternehmens darzulegen.

 

 

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