Recht der Unternehmensgründung: Immaterialgüterrecht

Das Immaterialgüterrecht - also der Schutz von Erfindungen, Marken und Designs - ist mit Sicherheit nicht für jede Unternehmensgründung gleichermaßen relevant, doch für innovative Unternehmensgründungen kann es die Existenzgrundlage schlechthin darstellen. Vor allem trifft dies auf Erfindungen zu. Der Erfinder wird naturgemäß ein großes Interesse daran haben, seine Erfindung für eine gewisse Zeit ausschließlich nutzen und verwerten zu können.

 

Um dies zu gewährleisten, gibt es so genannte gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Muster. Bei Anmeldung dieser gewerblichen Schutzrechte werden Dritte von der Verwendung bzw. Herstellung ausgeschlossen – bei ansonsten rechtlichen Konsequenzen für den Verletzenden.

 

 

Alle diese genannten Schutzrechte können beim österreichischen Patentamt angemeldet werden. Hierbei gilt der Schutz zunächst nur für Österreich, daneben besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Schutzrechte international anzumelden (wobei dann natürlich bedeutend höhere Kosten anfallen).

 

 

Wieso sollten Sie das wissen?

 

Falls Sie ein Unternehmen auf Grundlage einer Erfindung starten, dann liegt die Bedeutung dieses Kapitels ohnehin auf der Hand. Aber was ist mit traditionellen Unternehmensgründungen? Dafür brauchen Sie dieses Wissen eigentlich nicht, oder? Ich denke, dass Sie teilweise damit Recht haben.

 

Bedenken Sie aber, dass Sie nicht nur Produkte, sondern z.B. auch den Namen des Unternehmens / das Firmenlogo durch Anmeldung einer Marke schützen können. Außerdem können Sie sich Markenrechte auch z.B. für Deutschland sichern, obwohl Sie dort noch nicht operativ tätig sind.

 

Speziell Markenanmeldungen können deshalb auch im Rahmen einer vorausschauenden expansiven Gründungsstrategie relevant sein. Den Markenschutz verlieren Sie nämlich erst nach fünf Jahren der Nichtbenützung.

 

Alle anderen Kennzeichenrechte können Sie allerdings nicht auf Vorrat erlangen – zu Ihrer Entstehung bedarf es nämlich deren Verwendung. Mit einer Markenanmeldung aber können Sie sich bereits im Voraus wichtige Rechte absichern.

 

 

Die gewerblichen Schutzrechte

 

In den nächsten vier Teilen zur Serie „Recht der Unternehmensgründung“ werde ich Ihnen nähere Details zum Immaterialgüterrecht und damit zu folgenden gewerblichen Schutzrechten liefern:

 

Patent (Schutz von Erfindungen)

 

Gebrauchsmuster (Schutz von Erfindungen, auch als „kleines“ Patent bekannt)

 

Marke (Schutz von Zeichen, die grafisch dargestellt werden können)

 

Muster (Schutz des Aussehens eines gewerblichen Erzeugnisses)

 

 

Die Serie „Recht der Unternehmensgründung“

 

Hier geht´s zur Serienübersicht

 

Voriger Teil: Gewerbliche Betriebsanlage

 

Nächster Teil: Patentschutz 

 

 

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