Gründerlexikon: Kostenrechnung

Die Kostenrechnung ist Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Da die Kostenrechnung rein internen Zwecken dient, unterliegt sie im Vergleich zur Finanzbuchhaltung keinen gesetzlichen Regelungen.

 

Die Kostenrechnung dient vor allem zur Ermittlung von Preisunter- und Obergrenzen für den Verkauf und den Einkauf, sowie zur Festsetzung von Verkaufspreisen, zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von Produkten und Verfahren und zur Aufdeckung von Verlusten und Fehlerquellen im Unternehmen.

 

 

Aufgaben der Kostenrechnung

 

  • Kalkulationsinstrument: Die Kostenrechnung dient unter anderem als wichtige Informationsquelle für die Preispolitik. Unter anderem werden durch die Kostenrechnung Verkaufspreise festgesetzt, Preisuntergrenzen im Verkauf bzw. Preisobergrenzen im Einkauf ermittelt und interne Verrechnungspreise festgelegt. Außerdem dient die Kostenrechnung zur Bewertung von unfertigen und von fertigen Erzeugnissen. Somit unterstützt die Kostenrechnung auch die Bilanzierung.
  • Lenkungsinstrument: Eine wichtige Funktion hat die Kostenrechnung auch in Hinblick auf die Lenkung eines Unternehmens. Beispielsweise lässt sich mithilfe der Kostenrechnung herausfinden, welche Produkte den höchsten Beitrag zum Gewinn beisteuern. Darüber hinaus lässt sich mithilfe der Kostenrechnung die Wirtschaftlichkeit einzelner Arbeitsverfahren miteinander vergleichen und es lassen sich Fehler- und Verlustquellen im Unternehmen aufdecken.
  • Kontrollinstrument: Die Kostenrechnung dient aber auch der Kontrolle im Unternehmen. Es lassen sich beispielsweise die Plan- mit den Ist-Zahlen vergleichen. Bei negativen Abweichungen kann dann entsprechend eingegriffen werden. Darüber hinaus ist auch ein zwischenbetrieblicher Vergleich mit anderen Unternehmen möglich (z.B. im Rahmen von Branchenvergleichswerten).

 

 

Teilgebiete der Kostenrechnung

 

  • Kostenartenrechnung: Im Rahmen der Kostenartenrechnung wird ermittelt, welche Kosten im Unternehmen entstanden sind. Vor allem werden hierdurch Aufwände in Kosten umgewandelt. Allerdings stellen nicht alle Aufwände automatisch Kosten dar, weshalb hier genau abgegrenzt werden muss. Umgekehrt werden hier auch Kosten eingerechnet, die nicht als Aufwand in der Buchhaltung aufscheinen. Ein Beispiel hierfür wäre unter anderem der kalkulatorische Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
  • Kostenstellenrechnung: Die Kostenstellenrechnung beantwortet die Frage, wo im Unternehmen die einzelnen Kosten entstanden sind. Jene Kosten, die nicht den einzelnen Erzeugnissen (den Kostenträgern) zugerechnet werden können, werden im Rahmen der Kostenstellenrechnung verursachungsgerecht auf die einzelnen Teilbereiche des Unternehmens verteilt. Sodann werden zur Weiterverrechnung auf die Kostenträger Zuschlagssätze gebildet.
  • Kostenträgerrechnung: Die Kostenträgerrechnung schlussendlich beantwortet die Frage, wofür die einzelnen Kosten entstanden sind. Hierbei werden also vor allem die Kosten pro Erzeugnis ermittelt.

 

 

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