Gründerlexikon: Betriebsübernahme

Macht sich jemand selbständig, dann verbindet man damit zumeist die Vorstellung eines neu gegründeten Unternehmens. Doch auch die Betriebsübernahme und der Unternehmenskauf – also die Übernahme / der Kauf eines bereits bestehenden Betriebes – bilden ihrerseits Formen der Existenzgründung.

 

Diese Form der Existenzgründung wird sogar immer beliebter in Österreich. Jährlich geben ca. 5.500 Unternehmer in Österreich ihr Unternehmen an einen Nachfolger ab.

 

Die Formen der Betriebsübernahme und was dabei vor allem zu beachten ist, erfahren Sie hier.

 

 

Möglichkeiten der Existenzgründung

 

Neugründung: Bei einer Neugründung müssen Sie Werte erst schaffen. Sie beginnen also bei null und müssen erst Investitionen tätigen, einen Kundenstock aufbauen und Mitarbeiter einstellen.

 

Betriebsübernahme: Im Falle einer Betriebsübernahme übernehmen Sie bestehende Werte. Als Übernehmer werden Sie im Idealfall mit einem gut auf dem Markt eingeführten Unternehmen wirtschaftlich tätig.

 

Franchising: Das Franchising stellt im Grunde eine Neugründung mit Sicherheitsnetz dar. Es wird zwar ein Unternehmen neu gegründet. Das dahinterliegende Konzept und das System als Ganzes bestehen allerdings bereits. Mehr dazu können Sie unter „Gründerlexikon: Franchising“ nachlesen.

 

Formen der Betriebsübernahme

 

Schenkung: Eine Schenkung kommt sehr häufig bei Betriebsübernahmen von Familienbetrieben vor. Meist wird das Unternehmen hierbei vom Sohn oder von der Tochter übernommen und weitergeführt. Neben dem gesamten Unternehmen können aber auch nur Unternehmensanteile den Besitzer wechseln.

 

Erbschaft: Auch die Betriebsübernahme mittels Erbschaft geschieht oftmals bei Familienbetrieben. Auch hier können neben dem gesamten Unternehmen auch nur Unternehmensanteile den Besitzer wechseln.

 

Pacht: Bei der Pacht bleibt der Verpächter Eigentümer des Unternehmens. Der Pächter erhält lediglich das Recht, für einen bestimmten Zeitraum (bzw. unbefristet mit Kündigungsmöglichkeiten) das Unternehmen zu bewirtschaften.

 

Unternehmenskauf: Die mittlerweile gebräuchlichste Form der Betriebsübernahme ist aber der Unternehmenskauf. Dabei wird das Unternehmen zu einem vertraglich fixierten Kaufpreis vom Übergeber an den Übernehmer übertragen. Beim Kauf bieten sich viele Möglichkeiten an. Neben der Begleichung des gesamten Betrages auf einmal ist auch die Ratenzahlung bzw. auch eine Betriebsübernahme gegen Leistung einer Rente möglich.

 

Anteilskauf: Beim Anteilskauf wird nicht das Unternehmen als Ganzes gekauft, sondern nur Anteile an einem Unternehmen.

 

Probleme und Risiken der Betriebsübernahme

 

Bei der Betriebsübernahme ergeben sich spezielle Probleme und Risiken, die bei der Neugründung eines Unternehmens nicht bestehen. Besonders beim Unternehmenskauf müssen Sie besonders Acht geben auf:

 

  • Die Haftungsproblematik: Haftungen stellen einen zentralen Punkt bei Betriebsübernahmen dar. In Bezug auf mögliche Haftungen sollten Sie vor allem folgende Punkte durchleuchten: Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern (z.B. bereits erworbene Abfertigungsansprüche), offene Sozialversicherungsbeiträge (der Übernehmer haftet bis zu zwölf Monate vor dem Erwerb), Steuern (der Übernehmer haftet für unternehmensbezogene Steuerschulden soweit er diese kannte oder kennen musste), Auflagen im Rahmen der Betriebsanlage (wurden alle Auflagen eingehalten?), Haftung für Verbindlichkeiten, Gewährleistung und Schadenersatz.
  • Unternehmensbewertung: Im Falle von Betriebsübernahmen mittels eines Unternehmenskaufes ergibt sich die Problematik der Bestimmung des für beide Seiten optimalen Kaufpreises. Hierzu gibt es spezielle Verfahren zur Berechnung. Bei kleinen Betrieben am häufigsten anzutreffen ist dabei sicherlich das Ertragswertverfahren. Hierbei werden prognostizierte zukünftige Gewinne auf den heutigen Tag abgezinst und zusammengerechnet. Daneben werden vor allem vom Käufer natürlich noch zusätzliche Faktoren beachtet, wozu neben der bereits besprochenen Haftungsproblematik Dinge gehören wie der Standort des Unternehmens, das Image in der Öffentlichkeit, die Struktur des Kundenstockes und die Ausbildung und das Alter der Mitarbeiter.
  • Mietrecht: Hier stellt sich vor allem die Frage, ob Sie den Mietvertrag des Vorgängers übernehmen können und vor allem zu welchen Bedingungen dies möglich sein wird.
  • Steuern: Je nachdem ob ein Betrieb entgeltlich oder unentgeltlich übergeben wird, ergeben sich daraus unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Auch bei Übernahme durch Zahlung einer Rente ergeben sich besondere steuerliche Konsequenzen. Hierfür werden Sie wahrscheinlich einen Steuerberater zur Unterstützung brauchen.
  • Vertragsgestaltung: Bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind unter anderem Haftungsfragen und Haftungsausschlüsse und eventuell ein Konkurrenzverbot des Verkäufers. Daneben sind aber noch viele weitere Punkte zu beachten. Deshalb empfiehlt sich besonders bei der Vertragsgestaltung einen kompetenten Anwalt zu konsultieren.

 

 

 

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