Gründerlexikon: Doppelte Buchführung

Die doppelte Buchführung - steuerlich auch Betriebsvermögensvergleich genannt - ist wie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine Art der Gewinnermittlung. Bei der doppelten Buchführung werden allerdings im Unterschied zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht nur die Zuflüsse und Abflüsse aufgezeichnet.

 

Warum doppelte Buchführung?

 

Der Begriff doppelte Buchführung rührt zum einen daher, dass der Erfolg eines Unternehmens auf zweifache Art und Weise errechnet wird:

  • zum einen durch den Vergleich des Eigenkapitals am Ende des Jahres mit dem Stand an Eigenkapital zum Ende des vorigen Jahres (ersichtlich aus der Bilanz) und
  • zum anderen durch den Vergleich der Aufwendungen mit den Erträgen des aktuellen Jahres (ersichtlich aus der Gewinn- und Verlustrechnung).

 

Weiters rührt der Begriff doppelte Buchführung auch daher, weil jeder Geschäftsvorfall doppelt erfasst wird, da immer sowohl im Soll als auch im Haben gebucht wird.

 

Wer führt eine doppelte Buchführung durch?

 

Verpflichtet zur Führung einer doppelten Buchführung und damit zur so genannten unternehmensrechtlichen Rechnungslegung sind vor allem Kapitalgesellschaften – und zwar unabhängig vom erzielten Jahresumsatz und auch unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit.

 

Außerdem verpflichtet zur Führung einer doppelten Buchführung und damit rechnungslegungspflichtig sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als € 700.000 – und zwar jeweils in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Pflicht zur doppelten Buchführung tritt dann im zweitfolgenden Jahr ein. Wird also im Jahr 1 und 2 die Umsatzschwelle überschritten, dann muss im vierten Jahr der Gewinn mittels doppelter Buchführung ermittelt werden. Ausgenommen hiervon sind jedoch die freien Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte und Notare. Diese sind auch bei Überschreiten der Umsatzschwelle nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet.

 

Wie funktioniert die doppelte Buchführung?

 

Bei der doppelten Buchführung werden nicht nur Ein- und Auszahlungen wie bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung behandelt sondern es werden auch offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Außerdem sind Zahlungen grundsätzlich abzugrenzen und demjenigen Wirtschaftsjahr zuzuordnen, für das diese tatsächlich anfallen.

 

Die steuerliche Gewinnermittlung

 

Sind Unternehmen unternehmensrechtlich zur doppelten Buchführung verpflichtet, dann sind sie dies auch steuerrechtlich. In diesem Fall spricht man dann von einem Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG (Einkommensteuergesetz). Diese steuerrechtliche Gewinnermittlung orientiert sich sehr stark an die unternehmensrechtliche Gewinnermittlung.

 

Selbst wenn Unternehmen unternehmensrechtlich nicht zur Gewinnermittlung mittels doppelter Buchführung verpflichtet sind, weil sie beispielsweise die Umsatzschwelle nicht überschreiten, steht es ihnen steuerrechtlich dennoch zu, dies freiwillig zu tun. In so einem Fall spricht man dann vom Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG.

 

Der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG und jenem nach § 4 Abs. 1 EStG ist vor allem der, dass im Falle des § 5 EStG strengere Bilanzierungsvorschriften gelten.

 

Vor- und Nachteile der doppelten Buchführung

 

Ein großer Vorteil der doppelten Buchführung ist, dass diese um einiges aussagekräftiger ist als eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Vor allem Banken tun sich für die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit im Falle einer doppelten Buchführung leichter.

 

Beachte: Allerdings können Sie auch im Falle einer steuerrechtlichen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung trotzdem mehr aufzeichnen als per Gesetz gefordert und somit Ihre Buchhaltung aussagekräftiger machen.

 

Steuerrechtlich besteht bei der Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich der Vorteil darin, dass sich Verluste uneingeschränkt in spätere Jahre vortragen und dann mit Gewinnen verrechnen lassen – bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist dies nur für die Verluste der drei letzten Jahre möglich.

 

Nachteilig an der doppelten Buchführung ist, dass diese natürlich um einiges aufwändiger ist als eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

 

 

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