Gründerlexikon: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) ist eine vereinfachte Art der Gewinnermittlung. Es gilt das so genannte Zufluss-/Abflussprinzip, das heißt, nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben werden berücksichtigt, die im jeweiligen Wirtschaftsjahr auch zu Zahlungsflüssen geführt haben.

 

Durch das Zufluss-/Abflussprinzip erfolgt keine periodengerechte Ermittlung des Gewinnes wie bei der doppelten Buchführung (Betriebsvermögensvergleich). Veränderungen der Bestände und offene Rechnungen finden nämlich keine Berücksichtigung bei der E/A-Rechnung.

 

Anwendungsbereich der E/A-Rechnung

 

Die Einnahmen-Ausgabenrechnung ist nur möglich bei Umsätzen von maximal € 700.000 im Jahr. Fällt der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren höher aus als € 700.000, dann müssen Sie im zweitfolgenden Jahr auf doppelte Buchführung umsteigen. Gehören Sie jedoch zu der Gruppe der Freiberufler (wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, etc.), dann dürfen Sie auch bei Überschreiten dieser Umsatzgrenze noch immer den Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.

 

Beachte: Führen Sie Ihr Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft – also beispielsweise in Form einer GmbH – dann müssen Sie unabhängig von der Höhe Ihrer Umsätze den Gewinn immer mittels doppelter Buchführung ermitteln.

 

Ausnahmen vom Zufluss-/Abflussprinzip

 

Die erste Ausnahme stellen regelmäßig wiederkehrende Einnahmen zum Jahreswechsel dar, sofern diese kurz vor oder kurz nach dem Jahreswechsel zu- oder abfließen. In diesem Fall sind diese periodengerecht abzugrenzen.

 

Die zweite Ausnahme stellen Investitionen ins Anlagevermögen dar. Hier ist genau wie bei der Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich eine jährliche Abschreibung als Aufwand zu erfassen.

 

Vor- und Nachteile der E/A-Rechnung

 

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist um einiges einfacher durchzuführen als die doppelte Buchführung. Sie ersparen sich somit so einiges an Buchhaltungsaufwand während des Jahres, aber auch der Jahresabschluss geht einfacher von der Hand. Lassen Sie die Buchführung extern beispielsweise durch einen Steuerberater erledigen, dann sparen Sie sich durch die E/A-Rechnung Kosten.

 

Nachteilig an der E/A-Rechnung ist jedoch, dass diese weit weniger aussagekräftig ist als die doppelte Buchführung. Vor allem Banken tun sich für die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit bei Führung einer doppelten Buchhaltung leichter als bei einer E/A-Rechnung.

 

 

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