05.05.2010
09:41

Gründungsfahrplan: Gründung einer GmbH

Beim letzten Mal habe ich die Schritte zur Gründung eines Einzelunternehmens dargestellt. Heute erfahren Sie die Schritte, die nötig sind, um eine GmbH in Österreich zu gründen.

 

 

Erklärung der Neugründung

 

Dieser Schritt ist deckungsgleich mit der Gründung eines Einzelunternehmens

 

Es geht hier um die Befreiung von bestimmten Gebühren und Abgaben für neu zu gründende Unternehmen. Am besten wenden Sie sich hierzu an die Wirtschaftskammer (bzw. an Ihre gesetzliche Berufsvertretung) und lassen sich von dieser die Erklärungen ausstellen.

 

Nähere Informationen zum Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) erhalten Sie hier: Download: Leitfaden NeuFöG

 

Abschluss eines Gesellschaftsvertrages

 

Die GmbH wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages errichtet. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt jedoch Formerfordernissen und muss verpflichtend in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen werden. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH sind die Gesellschafter weniger frei als Gesellschafter einer Personengesellschaft.

 

Eröffnung eines Bankkontos

 

Die Geschäftsführung hat außerdem ein Bankkonto zu eröffnen und die Einlage zu leisten. Über die Leistung der Einlage ist weiters eine Bankbestätigung einzuholen.

 

Zahlung der Gesellschaftssteuer

 

Die Gesellschaftssteuer beträgt 1 % der geleisteten Einlage und ist an das Finanzamt zu überweisen. Mitunter ersparen Sie sich jedoch diese Steuer aufgrund der Befreiungen des NeuFöGs.

 

Firmenbucheintragung

 

Die GmbH entsteht erst mit Eintragung im Firmenbuch. Sämtliche Geschäftsführer haben die Gesellschaft zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden, wobei die Unterschriften auf der Firmenbucheingabe von einem Notar beglaubigt sein müssen.

 

Für die Firmenbucheintragung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Liste der Gesellschafter
  • Liste der Geschäftsführer
  • Gesellschaftsvertrag in notarieller Ausfertigung
  • Nachweis der Bestellung der Geschäftsführer
  • Beglaubigte Musterzeichnungserklärungen sämtlicher Geschäftsführer
  • Bankbestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals
  • Erklärung der Geschäftsführer über die freie Verfügbarkeit der Einlagen
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Antrag auf Betriebsanlagengenehmigung

 

Beabsichtigen Sie, Ihr Gewerbe mittels einer dafür notwendigen Betriebsanlage auszuüben, dann brauchen Sie hierzu eine Genehmigung. Diese Genehmigung ist aber nur dann notwendig, wenn die Betriebsanlage dazu geeignet ist, das Leben oder die Gesundheit von Menschen, das Eigentum oder sonstige Rechte der Nachbarn, bzw. die Nachbarn durch Lärm, Schmutz, etc. zu belästigen. Bei einfachen Bürogebäuden ist beispielsweise keine solche Betriebsanlagengenehmigung notwendig. Erkundigen Sie sich darüber am besten bei der Wirtschaftskammer.

 

Anmeldung des gewerberechtlichen Geschäftsführers bei der Gebietskrankenkasse

 

Wenn der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer nicht die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist ein Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse anzumelden, der die Gesellschaft in gewerberechtlicher Hinsicht nach außen vertritt. Im Zuge der Gewerbeanmeldung benötigen Sie dann eine Bestätigung der Gebietskrankenkasse über das aufrechte Beschäftigungsverhältnis.

 

Gewerbeanmeldung

 

Nun können Sie das Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung erledigen Sie bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magristrat oder aber bei der Wirtschaftskammer auf elektronischem Weg.

 

Die Gewerbeanmeldung erfolgt wie beim Einzelunternehmen, mit dem Unterschied, dass es Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die GmbH im Firmenbuch eingetragen ist. Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen zur Gewerbeausübung muss jeweils der gewerbliche Geschäftsführer aufweisen.

 

Näheres zum Thema Gewerberecht erfahren Sie hier: Erfolgreiche Unternehmensgründung, Teil 10: Gewerberecht

 

Anmeldung von Mitarbeitern bei der Gebietskrankenkasse

 

Seit dem Jahr 2008 ist es Ihre Pflicht als Arbeitgeber, alle von Ihnen beschäftigten Dienstnehmer bereits vor Beschäftigungsbeginn der Gebietskrankenkasse zu melden.

 

Meldung beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer

 

Beim zuständigen Finanzamt haben Sie sich binnen eines Monats ab Gewerbenanmeldung zu melden. Hierfür bestehen keinerlei Formvorschriften.

 

Nach erfolgter Anmeldung bekommen Sie vom Finanzamt einen Fragebogen zugesandt, den Sie ausgefüllt wieder zurückschicken müssen.

 

Näheres zum Thema Finanzamt & Steuern erfahren Sie hier: Erfolgreiche Unternehmensgründung, Teil 14: Finanzamt & Steuern

 

Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

 

Neben dem Finanzamt müssen Sie Ihre Tätigkeit auch der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft melden. Auch diese Meldung unterliegt keinerlei Formvorschriften. Diese Meldung ist durch alle wesentlich beteiligten Geschäftsführer vorzunehmen.

 

Die Versicherungserklärung, die Ihnen anschließend zugesandt wird, müssen Sie ausgefüllt binnen zwei Wochen zurückschicken.

 

Näheres zum Thema Sozialversicherung erfahren Sie hier: Erfolgreiche Unternehmensgründung, Teil 15: Sozialversicherung

 

 

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