Gründerlexikon: ASVG

ASVG ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht und ist eine Abkürzung für Allgemeines Sozialversicherungsgesetz.

 

Dem ASVG unterliegen grob gesagt alle unselbständig Erwerbstätigen in Österreich. Dadurch erhält diese Personengruppe einen Versicherungsschutz im Falle einer Krankheit, eines Unfalls und der Arbeitslosigkeit. Außerdem wird im Rahmen des ASVG auch für die spätere Pension vorgesorgt.

 

Hierfür müssen natürlich Beiträge gezahlt werden. Im Unterschied zum GSVG, wo die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für die Beitragseinhebung verantwortlich ist, ist im ASVG die Gebietskrankenkasse des jeweiligen Bundeslandes zuständig.

 

Nähere Details zur Sozialversicherung entnehmen Sie bitte meinem Beitrag „Erfolgreiche Unternehmensgründung, Teil 15: Die Sozialversicherung“.

 

 

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