Gründerlexikon: GSVG

GSVG ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht und ist eine Abkürzung für Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz.

 

Nicht nur für unselbständig Erwerbstätige gibt es eine soziale Absicherung, sondern auch für selbständig Erwerbstätige. Letztere unterliegen in der Regel dem GSVG und sind demnach bei Krankheit, Unfall und für die Pension abgesichert. Der Nachteil ist natürlich, dass Sie für diese Leistungen auch Beiträge bezahlen müssen (siehe auch: „Erfolgreiche Unternehmensgründung, Teil 15: Die Sozialversicherung“ vom 18.11.2009).

 

Vom GSVG sind grob gesagt alle Selbständigen betroffen. Doch ganz stimmt dies dann doch nicht: Ausgenommen vom GSVG sind vor allem Landwirte. Bei Freiberuflern stellt sich die Situation äußerst kompliziert dar. Viele Freiberufler sind nämlich aus dem GSVG herausoptiert.

 

Daneben können auch Geschäftsführer einer GmbH unter bestimmten Voraussetzungen dem GSVG unterliegen. Dies wird ein Geschäftsführer immer dann, wenn er maßgeblichen Einfluss auf die Führung der Gesellschaft nehmen kann.

 

 

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