Erfolgreiche Unternehmensgründung, Teil 18: Förderungen nutzen

Die Gründung eines Unternehmens gestaltet sich oftmals schwierig. Förderungen können dem Gründer aber helfen die Anfangsphase besser zu überstehen. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Förderinstrumenten, von denen ich nachfolgend einige vorstellen möchte.

 

Beratung

 

Eine Möglichkeit der Ausnützung von Förderungen habe ich im letzten Teil dieser Serie bereits vorgestellt: geförderte Beratungsleistungen. Diese Förderleistung wird z.B. durch die österreichische Wirtschaftskammer zur Verfügung gestellt. Die Beratung wird aber in der Regel nicht durch Mitarbeiter der Wirtschaftskammer selbst durchgeführt, sondern durch selbständige Unternehmensberater, mit denen die Wirtschaftskammer kooperiert. Zum Teil wird die Beratung sogar mit bis zu 100% gefördert!

 

Einziger Wehrmutstropfen: Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen Sie natürlich Mitglied der Wirtschaftskammer sein. Freiberuflich Tätige sind daher von dieser Förderung ausgenommen.

 

Haftungsübernahmen und Zuschüsse

 

Hierbei ist Ihr Hauptansprechpartner in der Regel die AWS (Austria Wirtschaftsservice). Unternehmen der Hotel- und Tourismuswirtschaft allerdings sind von den Förderungen der AWS meist ausgenommen, da hier die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) zuständig ist. Ein weiterer wichtiger Förderungspartner ist zumeist auch das Bundesland in dem sich Ihr Unternehmen befinden soll.

 

Gefördert wird in Form eines Zuschusses und/oder in Form einer Bürgschaft/Garantie. Diese Förderungen sorgen dafür, dass Sie bei Finanzierungsgesprächen mit Ihrer Bank bessere Karten haben.

 

Für weitere Details zur Förderung des AWS siehe meine Beiträge zur „Jungunternehmerprämie“ vom 14.05.2009 und „Jungunternehmerförderung: Haftungsübernahme“ vom 29.05.2009.

 

Eigenkapitalförderungen

 

Eigenkapitalförderungen sorgen für eine gestärkte Eigenkapitalausstattung des neuen Unternehmens. Förderpartner sind hier ebenso zumeist die AWS bzw. das Bundesland in dem sich der Betrieb befinden soll.

 

Förderinstrumente sind bspw. der Gründungs- bzw. Nachfolgebonus (siehe hierzu: „Sparen mit Gründungs-/Nachfolgebonus“ vom 10.04.2009) sowie Kapitalgarantien und Direktbeteiligungen durch den Fördergeber.

 

Gebühren- und Abgabenbefreiungen

 

Zu nennen sind hier vor allem die Förderungen durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (siehe hierzu News Steuern & Recht: „Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)“ vom 14.05.2009) und z.B. auch die Beihilfe des AMS (Arbeitsmarktservice) für die erstmalige Anstellung eines Mitarbeiters (siehe hierzu News Steuern & Recht: „Neue Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen“ vom 2.09.2009).

 

 

Serienübersicht: Erfolgreiche Unternehmensgründung

 

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