Die professionelle Gestaltung des Businessplans, 4.Teil: Das Leistungsangebot

Nach der Bearbeitung Ihres Unternehmensprofils bietet es sich an, mit der Ausarbeitung Ihres Leistungsangebotes fortzusetzen. In diesem Kapitel kommt es in erster Linie auf den dargestellten Kundennutzen an.

 

Produktbeschreibung

 

Zunächst sollten Sie die Produktcharakteristika grob beschreiben. Hierbei sollten Sie auch auf die angebotenen Zusatzleistungen eingehen.

 

Kundennutzen

 

Bei der Beschreibung Ihres Produkt- bzw. Dienstleistungsangebotes sollten Sie die Darstellung der Kundenbedürfnisse und den dadurch generierten Nutzen für die Kunden unbedingt in den Vordergrund stellen. Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie sich in technischen Details verlieren und beispielsweise den Bankmitarbeiter, der über eine Finanzierung entscheidet, nicht von den Vorteilen Ihrer Produkte oder Dienstleistungen überzeugen können. Technische Details sollten deshalb außer Acht gelassen werden. Kapitalgeber interessieren sich in der Regel für die besonderen Vorteile für den Kunden. Um den Kundennutzen im Businessplan darzustellen, kann man sich beispielsweise am Modell des maximierten Wertgewinnes orientieren, das ich bereits in einem früheren Artikel dargestellt habe (siehe: „Auf den Kundennutzen kommt es an!“ vom 6. Juni 2009)

 

Der Grund, warum man sich im Wesentlichen auf den besonderen Kundennutzen und nicht auf die technischen Details des Produktes beschränken soll, ist vor allem der, dass insbesondere innovative Produkte sehr erklärungsbedürftig sind. Schaffen Sie es jedoch bereits im Businessplan, den besonderen Kundennutzen herauszustreichen, dann stehen die Chancen gut, dass Sie auch dem Kunden den Vorteil näher bringen können. Somit zeigen Sie dem Kapitalgeber, dass das Produkt auch vermarktbar ist.

 

Doch auch bei herkömmlicheren Produkten oder Dienstleistungen ist genau dies wesentlich. Das Produkt beziehungsweise die Dienstleistung tritt hier in noch größerem direkten Konkurrenzkampf mit anderen Produkten der Mitbewerber, die unter Umständen schon lange am Markt präsent sind. Das eigene Produkt- und Dienstleistungsangebot muss deshalb  für die Kunden erkennbar besser oder preisgünstiger im Vergleich zu Wettbewerbsangeboten sein.

 

Stand der Entwicklung

 

Daneben ist Kapitalgebern auch der derzeitige Stand der Entwicklung Ihrer Produkte wichtig – vor allem bei technologieorientierten Gründungen ist dies der Fall. Kapitalgeber wollen durch ein Engagement in Ihr Unternehmen naturgemäß kein allzu großes Risiko eingehen. Insbesondere trifft dies natürlich auf Banken zu, da diese von hohen Gewinnen in der Regel nichts haben. Sollten Sie jedoch Verluste erwirtschaften, können Banken ihr gesamtes verliehenes Geld wieder verlieren. Deshalb ist es Banken wichtig, dass Ihre Produkte bereits ausgereift und wenn möglich marktfähig sind. Sollten Sie das nicht sein, bleiben als Kapitalgeber meist nur Risikokapitalgeber über, die dann aber auch eine Beteiligung an Ihrem Unternehmen anstreben.

 

Schutz der Geschäftsidee

 

Sehr wichtig mag unter Umständen auch der ausreichende Schutz der Geschäftsidee sein. Dies kann vor allem durch gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Markenrechte und Geschmacksmuster gewährleistet werden (siehe auch: "Erfolgreiche Unternehmensgründung, Teil 12: Schutz von Erfindungen, Marken und Designs" vom 3. September 2009). Daneben zählen hierzu aber auch noch beispielsweise langfristige Lieferverträge mit Großkunden oder mit Lieferanten. Sollten Sie so etwas bereits abgeschlossen haben, dann stellen Sie dies auch in Ihrem Businessplan dar.

 

 

Zum Start der Serie: Professionelle Gestaltung des Businessplans

 

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