Jungunternehmerprämie

Förderung der Neugründung bzw. Übernahme von wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen, kleinen Unternehmen aller Branchen mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Höhe von 10%.

 

Die Voraussetzungen:

 

  • keine selbständige Tätigkeit in den letzten fünf Jahren
  • Die Gründung bzw. Übernahme darf maximal drei Jahre vor Einreichung des Förderansuchens zurückliegen.
  • Mindestbeteiligung bei Gesellschaften von 25% plus unternehmensrechtliche Geschäftsführung durch den Jungunternehmer.
  • keine Nebenbeschäftigung
  • bei dem Unternehmen handelt es sich um ein kleines Unternehmen (maximal 50 Mitarbeiter, 10 Millionen Umsatz).
  • Antragstellung zur Förderung vor Projektbeginn

 

Art und Umfang der Förderung:

 

  • Förderbare Kosten sind nur Investitionen
  • Für Investitionen wird eine Prämie in Höhe von maximal 10% gewährt. Die maximale Prämienhöhe beträgt € 30.000,--.
  • Die Auszahlung der Jungunternehmerprämie erfolgt in der Regel als Einmalbetrag.

 

 

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