Recht der Unternehmensgründung: Kauf, Miete und Pacht (1)

Sicher fragen sich viele Gründer, ob es nicht besser wäre, die Geschäftsräumlichkeiten zu kaufen anstatt zu mieten – und umgekehrt. Gute Gründe sprechen sowohl für den Kauf als auch für die Miete.

Meist sind die Gründe wirtschaftlicher Natur. Für die Miete sprechen geringere Anfangsinvestitionen und eine vielfach höhere Flexibilität als beim Kauf. Für den Kauf wiederum spricht, dass Ihnen die Geschäftsräumlichkeiten dann selbst gehören und Sie damit tun und lassen können was Sie möchten. Bei der Miete hingegen müssen Sie sich am Vermieter orientieren, ob dieser beispielsweise Umbauarbeiten und wesentliche Änderungen toleriert oder nicht. 

Die rechtlichen Konsequenzen, die vom Kauf und von der Miete ausgehen, erfahren Sie in diesem und in den weiteren Beiträgen.


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