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Recht der Unternehmensgründung: Musterschutz

Designs können in Österreich im Rahmen des Musterschutzes geschützt werden. Hierbei geht es um den Schutz des Aussehens eines gewerblichen Erzeugnisses.

 

Umfasst ist praktisch jedes Design eines industriell oder handwerklich erzeugten Gegenstandes. Registriert werden hierbei Muster, die neu sind und eine gewisse Eigenart aufweisen. Die Schutzdauer ist im Gegensatz zum Markenrecht begrenzt.


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Recht der Unternehmensgründung: Markenschutz

Marken dienen dem Schutz von Zeichen, die grafisch dargestellt werden können und überdies dazu geeignet sind, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen.

 

Durch den Markenschutz wird dem Besitzer das Recht der ausschließlichen Nutzung eingeräumt. Die Marke kann – anders als etwa das Patent – ohne zeitliche Begrenzung verlängert werden. Bei der Markenanmeldung ist es besonders wichtig, eine Recherche in Bezug auf bereits bestehende ähnliche oder gleiche Kennzeichen durchzuführen.


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Recht der Unternehmensgründung: Gebrauchsmusterschutz

Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters beim österreichischen Patentamt ist neben der Anmeldung eines Patents eine Möglichkeit, seine Erfindung vor Nachahmung und unberechtigter Verwertung zu schützen.

 

Im vorigen Teil bin ich bereits ziemlich detailliert auf den Patentschutz eingegangen. Der Gebrauchsmusterschutz ähnelt diesem natürlich, weshalb ich in diesem Teil nur auf die Besonderheiten des Gebrauchsmusters gegenüber dem Patent eingehen werde.


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Recht der Unternehmensgründung: Patentschutz

Patente dienen dem Schutz von Erfindungen und stehen dem Erfinder bzw. seinen Rechtsnachfolgern zu. Durch die Patentierung möchte sich der Erfinder vor der Nachahmung Dritter schützen. Dem Erfinder wird durch das Patent quasi ein Monopol für Nutzung, Erzeugung und Verkauf eingeräumt. Allerdings ist der Patentschutz begrenzt – und zwar vor allem zeitlich.

 

Nachfolgend erfahren Sie die Details zur Erteilung des Patents, zur Anmeldung eines Patents, zum Prüfungsverfahren, zur Dauer des Patentschutzes, sowie zum Umfang und zur Möglichkeit der Übertragung des Patentschutzes.


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Recht der Unternehmensgründung: Immaterialgüterrecht

Das Immaterialgüterrecht - also der Schutz von Erfindungen, Marken und Designs - ist mit Sicherheit nicht für jede Unternehmensgründung gleichermaßen relevant, doch für innovative Unternehmensgründungen kann es die Existenzgrundlage schlechthin darstellen. Vor allem trifft dies auf Erfindungen zu. Der Erfinder wird naturgemäß ein großes Interesse daran haben, seine Erfindung für eine gewisse Zeit ausschließlich nutzen und verwerten zu können.

 

Um dies zu gewährleisten, gibt es so genannte gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Muster. Bei Anmeldung dieser gewerblichen Schutzrechte werden Dritte von der Verwendung bzw. Herstellung ausgeschlossen – bei ansonsten rechtlichen Konsequenzen für den Verletzenden.


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Erfolgreiche Unternehmensgründung, Teil 12: Schutz von Erfindungen, Marken und Designs

Der Schutz von Erfindungen, Marken und Designs mag zwar nicht für alle Unternehmensgründungen wichtig sein, doch für manche – vor allem für innovative Unternehmen – ist dieser Schutz eine wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Gründung.


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