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Gründerlexikon: Leitbild

Das Leitbild ist eine schriftlich ausgearbeitete Erklärung über die grundlegenden Werte und Ziele eines Unternehmens. Es soll vor allem die Basis für eine gelungene Strategiearbeit im Unternehmen bilden, indem Mitarbeiter zur Erreichung gemeinsamer Ziele motiviert werden.

Das Leitbild besteht in der Regel aus Vision, Mission und einer formulierten Unternehmensphilosophie.


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Gründerlexikon: Marktorientierung

Sehr häufig passiert es, dass Gründer und Selbständige ihr Denken nicht auf den Markt und seine Bedürfnisse richten, sondern einzig und allein von ihren Produktvorstellungen und ihren Ideen ausgehen.

Dabei verlieren Sie den eigentlichen Zweck des Wirtschaftens und damit die Existenzberechtigung des Unternehmens aus den Augen:  die planvolle Deckung der Bedürfnisse ihrer Kunden – und das womöglich besser als die Konkurrenz.


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Gründerlexikon: Corporate Identity

In der heutigen Zeit werden sich Unternehmen immer ähnlicher, da es in jeder Branche eine Vielzahl von Konkurrenten gibt und die meisten Unternehmen den Marktführer einfach nur kopieren.

Dabei wäre die Ausprägung einer eigenen starken Identität sehr vorteilhaft. Eine solche Corporate Identity (Unternehmensidentität) schafft Konstanz, gibt Mitarbeitern und Kunden Orientierung und schafft deshalb Vertrauen. Zudem werden Unternehmen mit einer ausgeprägten Corporate Identity schneller wiedererkannt.


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Gründerlexikon: Deckungsbeitrag

Der Deckungsbeitrag ist die Differenz zwischen dem erzielten Umsatz und den variablen Kosten in ihrem Unternehmen. Der Deckungsbeitrag heißt so, weil er einen Beitrag zur Deckung der Fixkosten im Unternehmen leistet.

Zu beachten ist bei der Berechnung eines Gesamtdeckungsbeitrages für das Unternehmen allerdings, dass sich der Deckungsbeitrag von Produkt zu Produkt mit Sicherheit unterscheiden wird. Manche Produkte liefern einen höheren Deckungsbeitrag als andere.


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Gründerlexikon: SMARTe Ziele

Wenn es um Ziele geht, dann hört man oft, dass diese SMART sein sollen. Die Buchstaben SMART stehen für:

  • Spezifisch

  • Messbar

  • Akzeptiert

  • Realistisch

  • Terminisiert

Ein Ziel ist immer nur dann SMART, wenn es alle diese fünf Bedingungen erfüllt.


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Gründerlexikon: Strategische Planung

Egal ob Sie erst ein Unternehmen gründen möchten oder ob Sie bereits mit einem Unternehmen am Markt tätig sind: Die heutigen schnelllebigen Märkte machen es notwendig, sich ständig auf neue Gegebenheiten und Situationen einzustellen.

Um heutzutage gegen den Wettbewerb bestehen zu können, brauchen Unternehmen deshalb die richtige Strategie. Sie müssen wissen, wo Sie mit Ihrem Unternehmen in ein, drei oder fünf Jahren sein wollen. Dazu dient die strategische Planung.


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06.04.2011
09:42

Gründerlexikon: Lohnnebenkosten

Als zukünftiger Arbeitgeber kommen eine Vielzahl an Steuer- und Sozialversicherungsbelastungen auf Sie zu.

Der Bruttobezug des Mitarbeiters ist nämlich noch längst nicht alles, was Sie als Arbeitgeber zu zahlen haben. Darauf werden erstmal noch die Lohnnebenkosten aufgeschlagen, die derzeit ca. 31 Prozent vom Bruttobezug betragen.


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Gründerlexikon: Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag wurde geschaffen um die Besteuerung betrieblicher Einkünfte der Besteuerung nichtselbständiger Einkünfte anzugleichen.

Bei den Nichtselbständigen werden nämlich das 13. und 14. Gehalt begünstigt besteuert. Da es so etwas bei den betrieblichen Einkünften nicht gibt, wurden stattdessen zunächst der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) und später der Gewinnfreibetrag eingeführt.


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Gründerlexikon: Kollektivvertrag

Vieles ist bereits im Gesetz geregelt, doch beileibe nicht alles. Wichtige Bereiche, die nicht gesetzlich geregelt sind, finden sich deshalb im Kollektivvertrag, in der Betriebsvereinbarung bzw. auch im Dienstvertrag wieder.

Dieser Beitrag handelt vom Kollektivvertrag, der von allen Arbeitgebern in Österreich unbedingt beachtet werden sollte.


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25.01.2011
12:28

Gründerlexikon: Dienstgeberbeitrag (DB) und Dienstgeberzuschlag (DZ)

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (kurz DB genannt) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (kurz DZ genannt) fallen beide unter die so genannten Lohnnebenkosten.

Sie werden beide vom Bruttobezug aller beschäftigen Arbeitnehmer (also sowohl Arbeiter als auch Angestellte und Lehrlinge) berechnet und erhöhen somit den Personalaufwand des Arbeitgebers.


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